Ausweise für Baumaschinenführer
Einen Baumaschinenführerausweis von K-BMF erhalten Sie, wenn Sie die Prüfung bei einer K-BMF Prüfungsstätte absolvieren.
Für die Bestellung eines Duplikats oder die Umschreibung eines bereits vorhandenen Ausweises wenden Sie sich bitte an info@k-bmf.ch oder 058 360 76 99.
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Duplikate
Für einen Antrag auf ein Duplikat benötigen wir folgendes Dokument:
Bitte füllen Sie uns das Umtauschformular aus;
Für ein Duplikat werden Ihnen im Voraus CHF 50.00 (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.
Bitte benutzen Sie das Umtauschformular BMF Ausweis von Ausweisen.
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Umschreiben "alter" anerkannter Ausweise
Wer einen von den nachfolgend genannten Ausbildungsstätten ausgestellten Baumaschinenführer-Ausweis besitzt, kann diesen bei K-BMF gegen einen neuen Ausweis im Kreditkartenformat umtauschen.
Prüfungsstätten:
- Campus Sursee Bildungszentrum Bau AG
- Freiburger Baumeisterverband (FR)
- Institut de formation de la construction (GE)
- Halle des maçons Moutier (BE)
- Commission paritaire neuchâteloise de formation de machinistes et grutiers (NE)
- Fédération vaudoise des entrepreneurs (VD)
- Walliser Baumeisterverband (VS)
- SSIC Centro di formazione professionale (TI)
Für einen Antrag auf Umtausch benötigen wir folgende Dokumente:
- Umtauschformular;
- Aktuelles Passfoto von guter Qualität. Grösse ca. 35 x 45 mm;
- Original-Baumaschinenführerausweis. Wenn der Baumaschinenführerausweis nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, Bestätigung einer beglaubigten Kopie und
- Ausweiskopie (Pass oder Identitätskarte).
Es werden Kosten in Höhe von CHF 50.00 (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.Bitte benutzen Sie das Umtauschformular BMF Ausweis von Ausweisen.
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Anerkennung Ausweise Dritter
Eine Anerkennung Baumaschinenführerausweise Dritter ist durch K-BMF nicht möglich.
Zur Erlangung eines Baumaschinenführerausweis K-BMF muss die Prüfung der jeweiligen Kategorie gemäss dem Prüfungsreglement für Baumaschinenführer K-BMF absolviert werden.
Bitte informieren Sie sich über Angebote zur Ausbildung und Prüfung in der von Ihnen gewünschten Kategorie bei einer K-BMF anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsstätte oder bei einer Ausbildungs- und Prüfungsstätte der Kantone mit kantonalem Reglement in der Romandie:
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Kategorie M1 mit Übergangslösung
Sollte ein Kandidat eine Prüfung für die Kategorien M2, M3, M4, M5, M6 oder M7 (ohne vorherigen Besuch des Moduls für die Kategorie M1) absolvieren und kann zusätzlich eine 5-jährige Erfahrung auf der Einsatzmaschine der erworbenen Kategorie nachweisen, erwirbt er zusätzlich die Kategorie M1 (ohne Grundkurs und Prüfung).
Der Nachweis der 5-jährigen Erfahrung muss in der Regel der Ausbildungsstätte zur Verfügung gestellt werden.
Auf dem Ausweis erscheinen dann am Ende der Ausweisnummer die Buchstaben „ST“. Diese stehen für solution transitoire = Übergangslösung. Dabei ist zu beachten, dass die Besitzer dieser Ausweise in der Romandie nicht als Baumaschinenführer akzeptiert werden.
Diese Regelung gilt bis 31.12.2026.