Ausbildungspflicht In der Schweiz sind Kranführer dazu verpflichtet, sich ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung ist eidgenössisch geregelt. Krane der Kategorien A und B darf nur führen, wer einen Kranführerausweis der SUVA besitzt. Impressionen der Instruktoren- und Expertenschulung für Kranführer 2017 Themen Kategorien Ausbildungs- und Prüfungsstätten Dokumente Ausweise